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Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen
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Bahnhofstr. 14
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37308 Heilbad Heiligenstadt
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Telefon: 0 36 06 / 5 20 80
Wer bezahlt Logopädie?
- Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslos leisten einen Eigenanteil.
- Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro pro Rezept.
- Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!
- Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
- Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.
Vielen Dank für ihr Verständnis!