Wenn sie bei sich oder ihren Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, wenden sie sich an ihren Arzt. Dies kann ein HNO-Arzt, ein Neurologe, ein Kinderarzt, der Hausarzt oder ein anderer Facharzt sein.
Hat dieser die logopädische Behandlung genehmigt, melden sie sich telefonisch in meiner Praxis zur Terminvereinbarung.
Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung nur zwei Wochen gültig ist, holen sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.